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Das Widerrufsrecht: Verbraucherschutz oder Schutz vor Verbrauchern?

Aufgrund der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. Einzelheiten hierzu enthält Art. 246 a EGBGB.

Neues Widerrufsrecht bei Downloads von Apps, Musik und E-Books

Die Neuerungen im Bereich des Fernabsatzwiderrufs betreffen darüber hinaus auch insbesondere das ab dem 13.06.2014 neu eingeführte Widerrufsrecht für Verbraucher u.a. beim Download unkörperlicher digitaler Inhalte wie beispielsweise Apps, Software, E-Books, Musik und Filme.